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Rilke und das Recht

Verfasst: 1. Aug 2010, 00:05
von sedna
Warum sollte es irgendeinem zu irgendeiner Zeit erspart bleiben .....
Rilke an den Verlag Greiner & Pfeifer in Stuttgart, am 27. Januar 1903:

"In Ihrem Sammelwerke "Wir sind die Sehnsucht" haben Sie, ohne auch nur anzufragen, zehn Gedichte aus meinen Büchern abgedruckt. Ich bin von dieser großen Eigenmächtigkeit sehr überrascht worden; da ich seit Jahren an keiner Anthologie mitarbeite und dafür meine Gründe habe, erwächst mir aus diesem Betheiligtsein sehr viel Unannehmlichkeit, und ich sehe mich gezwungen, mich des mir zugefügten Unrechts zu erwehren. Die Mittel dafür habe ich in der Hand.
Ich darf (nach dem neuen Urheberschaftsgesetz) auf Zahlung eines Schadensersatzes und auf Vernichtung der betreffenden Seiten bestehen; wenn ich vor der Hand von dieser äußersten Forderung keinen Gebrauch machen mag, so geschieht dieses aus Rücksicht auf Ihren Herausgeber."

Für aktuell Geschädigte (denen die Galanterie noch nicht zum Hals heraushängt) durchaus als balsamische Vorlage verwendbar .... ♪♫♪♫♫♪ pfeift

sedna (aus dem Sommerloch)