Rechte an Rilke Gedichten

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Sus
Beiträge: 2
Registriert: 7. Aug 2006, 11:14

Rechte an Rilke Gedichten

Beitrag von Sus »

Hallo Rilke-Forum-Mitglieder,
ich bin neu hier unterwegs und sehr beeindruckt...Eine tolle Sache, dieses Forum. Hier nun meine Frage. Ich habe zwar schon einen Beitrag zum Thema Rechte an Rilke Gredichten gelesen, moechte aber lieber selber nochmal nachfragen.
Folgendes: Ich habe einen kurzen Film zu einem Gedicht gemacht, der moeglicherweise im Herbst auf einem Festival gezeigt wird. Damit das moeglich ist, muessen natuerlich die Rechte geklaert sein.
Stimmt es tatsaechlich, dass 70 Jahre nach dem Tod des Autors formal nichts geklaert werden muss und ich das Gedicht einfach verwenden kann ohne jemanden zu konsultieren(sei es die Rilke-Familie, die Gesellschaft o.ae.)?
Wer koennte mir das noch einmal bestaetigen?
Dankeschoen schon jetzt.
Sus
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