Ausgesuchte Rilkegedichte auf meine Homepage einpflegen?

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solid
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Ausgesuchte Rilkegedichte auf meine Homepage einpflegen?

Beitrag von solid »

Hallo,

ich möchte folgende Rilkegedichte auf meiner Homepage zum lesen anbieten, um auch andere auf den Geschmack zu bringen:

Der Panther
Liebeslied
Weihnachten

und

Ich bin zu Hause zwischen Tag und Traum.
Dort wo die Kinder schläfern, heiß vom Hetzen,
dort wo die Alten sich zu Abend setzen,
und Herde glühn und hellen ihren Raum.

Ich bin zu Hause zwischen Tag und Traum.
Dort wo die Abendglocken klar verlangen
und Mädchen, vom Verhallenden befangen,
sich müde stützen auf den Brunnensaum.

Und eine Linde ist mein Lieblingsbaum;
und alle Sommer, welche in ihr schweigen,
rühren sich wieder in den tausend Zweigen
und wachen wieder zwischen Tag und Traum.


Aus: Frühe Gedichte


Darf ich das? Wenn nein, was kann ich tun?

Vielen Dank für die Antworten.
gliwi
Beiträge: 941
Registriert: 11. Nov 2002, 23:33
Wohnort: Ba-Wü

Re: Ausgesuchte Rilkegedichte auf meine Homepage einpflegen?

Beitrag von gliwi »

Rilke ist schon über 70 Jahre tot, dann ist er "frei" und du darfst das. Entweder du tippst sie selber ein oder du gibst anstandshalber die Quelle an, wo du sie herhast. Wenn du sie von hier nimmst, kannst du ja das Forum drunter schreiben, musst aber nicht.
Gruß
gliwi
Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. KANT
solid
Beiträge: 2
Registriert: 21. Nov 2009, 23:32

Re: Ausgesuchte Rilkegedichte auf meine Homepage einpflegen?

Beitrag von solid »

Ich habe gehört, dass die 70 Jahre-Regelung nicht für Gedichte gilt, die von Verlagen veröffentlicht wurden. Auch für die Gedichte, bei denen Urheberrechte verkauft wurden. Bin ich auf der sicheren Seite wenn ich die Quelle angebe? Und wenn ja, muss es die zeitlich am weitesten zurückliegende sein?
ZaunköniG
Beiträge: 13
Registriert: 29. Okt 2006, 13:44
Wohnort: Burgdorf

Re: Ausgesuchte Rilkegedichte auf meine Homepage einpflegen?

Beitrag von ZaunköniG »

Ich habe gehört, dass die 70 Jahre-Regelung nicht für Gedichte gilt, die von Verlagen veröffentlicht wurden. Auch für die Gedichte, bei denen Urheberrechte verkauft wurden.
Das Urheberrecht bezeichnet die Gesammtheit aller Nutzungsrechte und ist als solches nicht übertragbar. Veräußert werden nur einzelne Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte, aber alle verfallen mit dem Urheberrecht, 70 Jahre nach em Tod des Urhebers.
Ein Verlag kann eigene jungere Rechte haben, z.B an einer Übersetzung, an einer Bühnenfassung, an einer kaligrafischen Gestaltung oder an einer Abbildung der Originalhandschrift. In diesen Fällen ist Stichtag der Tod des Übersetzers, Drehbuchschreibers, Kaligrafen, Photographen...

Der blanke Text selbst ist nach 70 Jahren frei, egal wie oft und in welcher Auflage er gedruckt worden ist.
§1: Der Konjunktiv des Menschen ist unbegreiflich
Henry Lou

Re: Ausgesuchte Rilkegedichte auf meine Homepage einpflegen?

Beitrag von Henry Lou »

ZaunköniG schrieb:
„Der blanke Text selbst ist nach 70 Jahren frei, egal wie oft und in welcher Auflage er gedruckt worden ist.“

Habe zwar kein Recht studiert, werde aber mit solchen Themen ab und an konfrontiert, deshalb versuche ich eine Einschätzung:
solid unterlief hier wohl eine Verwechslung mit dem genauen Gegenteil, nämlich Rechten an Werken, die weder zu Lebzeiten des Urhebers, noch posthum innerhalb der Schutzdauer von 70 Jahren in einem Verlag veröffentlicht wurden.
Dann ist es wohl tatsächlich so: Wer bislang NICHT erschienene Werke erlaubterweise (nach Erlöschen der Schutzdauer) erstmals herausgibt, hat 25 Jahre ab dem Zeitpunkt der Erstveröffentlichung das ausschließliche Recht, das Werk wie der Urheber zu nutzen und zu verwerten – das ist (die von ZaunköniG genannten Beispiele mal ausgenommen) möglicherweise heute noch bei einigem der Fall – Original-Briefe vielleicht?
Beispiel: Man hätte einige bislang nirgendwo veröffentlichte Gedichte Rilkes in der Schublade rumliegen und möchte sie als Eigentümer in diesem Jahr veröffentlichen – dann besäße man bis 2035 alle Nutzungs- und Verwertungsrechte, die der Urheber oder seine rechtlichen Nachfolger gehabt hätten. So habe ich das verstanden.
Also allgemein zu „Darf ich das? Wenn nein, was kann ich tun?“ – Erstmal gucken, was wo und ob überhaupt veröffentlicht wurde, im Ernstfall gut nachrechnen.
Sollten rechtliche Fragen allerdings richtig Kopfweh bereiten, sind ein paar Euro für die perfekt zugeschnittene fachkundige Rechtsberatung immer gut angelegt.

Die von solid favorisierten Gedichte jedenfalls sind meines Erachtens inzwischen gemeinfrei. „Liebes-Lied“ und „Der Panther“ sowieso, „Ich bin zuhause...“ auch (1899 in dem Band „Mir zur Feier“ erstveröffentlicht). Wenn mit dem Gedicht „Weihnachten“ das Gedicht „Vor Weihnachten 1914“ gemeint ist (oder gibt es noch ein anderes?), wäre auch dafür die Schutzdauer abgelaufen.

Und wenn ich schon mal dabei bin: Quellenangabe - finde ich schon deshalb charmant, weil es 1. professionell und 2. für den Leser oft interessant und hilfreich ist. (Das gilt auch für die Nennung des Urhebers). Aus ästhetischen Gründen vielleicht nicht alles im Block unter das Gedicht packen. Zitate prinzipiell als solche kenntlich machen.
So dürfte man kaum Begehrlichkeiten wecken. Vorallem, wenn man die Gedichte letztendlich zu nicht-kommerziellen Zwecken nutzt. Geld regiert halt immer noch die Welt, und bereit zum Streit macht dann oft der Neid ...

Henry Lou
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