Rechte an Gedichten

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Sus
Beiträge: 2
Registriert: 7. Aug 2006, 11:14

Rechte an Gedichten

Beitrag von Sus »

Hallo Rilke-Forum-Mitglieder,
ich bin neu hier unterwegs und sehr beeindruckt...Eine tolle Sache, dieses Forum. Hier nun meine Frage. Ich habe zwar schon einen Beitrag zum Thema Rechte an Rilke Gredichten gelesen, moechte aber lieber selber nochmal nachfragen.
Folgendes: Ich habe einen kurzen Film zu einem Gedicht gemacht, der moeglicherweise im Herbst auf einem Festival gezeigt wird. Damit das moeglich ist, muessen natuerlich die Rechte geklaert sein.
Stimmt es tatsaechlich, dass 70 Jahre nach dem Tod des Autors, formal nichts geklaert werden muss und ich das Gedicht einfach verwenden kann ohne irgendjemandem zu konsultieren(sei es der Rilke-Familie, der Gesellschaft o.ae.)?
Wer kann mir das noch einmal bestaetigen?
Dankeschoen schon jetzt.
Sus
engelwal
Beiträge: 1
Registriert: 9. Aug 2006, 18:58
Wohnort: Bari

Beitrag von engelwal »

Das ist wirklich eine superschoene Idee, einen Film zu einem Gedicht Rilkes zu drehen. Ich hoffe, es wird alles fuer dich klappen. ich wuerde mich sehr freuen, ihn auch sehen zu koennen. Sag mir dann bitte Bescheid. Darf ich fragen, zu welchem Gedicht hast du den Film gemacht?
Also viel Glueck!
Leider kann ich deine Frage nicht beantworten aber wollte ich mich gratulieren.
Alessandra
Aus dem Ewigen gibt es kein Ausweg
e.u.
Beiträge: 320
Registriert: 5. Jun 2003, 10:29

Beitrag von e.u. »

Hallo sus,
es ist schon richtig: 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers erlöschen dessen Rechte an dem Text. Daran sind auch Familie, Erben, Verlag usw. gebunden. Jeder kann den Text (kommerziell oder nicht) abdrucken, vervielfältigen usw.
Allerdings sollte man darauf achten, dass es noch Nebenrechte gibt, etwa bei Ausgaben, die kommentiert sind, bearbeitet usw. Da entsteht neues Urheberrecht an den Kommentaren usw.
Bei Briefen sollte man sich überzeugen, ob bei dem Empfänger noch Persönlichkeitsschutzrechte (mit demselben Zeitraum) zu beachten sind.
Meine Empfehlung: Bei Texten, deren Urheberrecht abgelaufen ist, immer eine Vorlage oder Ausgabe wählen, die nahe an der Entstehung ist (Erstausgabe). Dann kann man auch guten Gewissens angeben, woher der Text stammt.
Viel Erfolg damit!
e.u.
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